Verantwortungsvoll spielen
Glücksspiel bleibt nur dann eine Unterhaltung, wenn es kontrolliert bleibt. Diese Seite erklärt, welche Schutzmechanismen es in der Schweiz gibt, woran sich ein beginnendes Spielproblem erkennen lässt und wohin Sie sich wenden können, wenn Spielen zur Belastung wird.
Rechtlicher Rahmen in der Schweiz
Glücksspiel kann abhängig machen. Setzen Sie deshalb nur Beträge ein, deren Verlust Sie verschmerzen können, und behalten Sie Ihre Spielzeit im Blick. Bei ersten Anzeichen eines Problems lohnt sich frühzeitige professionelle Unterstützung mehr als der Versuch, allein damit fertigzuwerden.
Den Spielerschutz in der Schweiz regelt das Bundesgesetz über Geldspiele (BGS, SR 935.51). Konzessionierte Schweizer Spielbanken sind gesetzlich verpflichtet, gefährdetes Spielverhalten zu erkennen und Schutzinstrumente bereitzustellen; zuständig für die Aufsicht über diese Häuser ist die Eidgenössische Spielbankenkommission (ESBK).
Kontrollwerkzeuge, die Anbieter üblicherweise bereitstellen
Anbieter von Online-Glücksspiel stellen in der Regel mehrere Werkzeuge zur Selbstkontrolle bereit. Welche davon im Einzelfall verfügbar sind, entnehmen Sie am besten den Bonusbedingungen oder den Kontoeinstellungen des jeweiligen Anbieters:
- Einzahlungslimits – Obergrenze pro Tag, Woche oder Monat festlegen
- Einsatzlimits – maximalen Einsatz pro Spielrunde begrenzen
- Verlustlimits – Obergrenze für hinnehmbare Verluste setzen
- Zeitlimits – Spieldauer pro Sitzung oder Tag begrenzen
- Selbstsperre – Konto vorübergehend oder dauerhaft sperren lassen
- Reality Check – wiederkehrender Hinweis auf die bereits verstrichene Spielzeit
- Selbsttest – eigenes Spielverhalten anhand eines Fragebogens einschätzen
Anzeichen für ein Spielproblem
Folgende Verhaltensmuster deuten auf ein beginnendes Spielproblem hin:
- Sie setzen wiederholt mehr ein, als Sie sich vorgenommen hatten
- Der Reiz lässt nach, sodass Sie höhere Beträge brauchen, um dieselbe Spannung zu spüren
- Sie jagen Verlusten hinterher, statt eine Pause einzulegen
- Sie leihen sich Geld, um weiterspielen zu können
- Beruf, Ausbildung oder Familie treten hinter das Spielen zurück
- Sie verbergen Ausmass oder Häufigkeit Ihres Spielens vor Angehörigen
- Sie reagieren gereizt oder unruhig, sobald Spielen nicht möglich ist
Sperrliste und Spielsperre in der Schweiz
Die ESBK führt eine Sperrliste der in der Schweiz nicht bewilligten Online-Spielangebote (Art. 86 Abs. 3 BGS); Fernmeldedienstanbieterinnen sperren den Zugang zu diesen Domains (Art. 86 Abs. 4 BGS). Stand 25. October 2026 stehen Domains aller fünf auf dieser Seite vorgestellten Anbieter auf dieser Liste – keiner von ihnen verfügt über eine schweizerische Bewilligung. Eine solche Sperre zu umgehen widerspricht dem Zweck dieser Schutzmassnahme.
Konzessionierte Schweizer Spielbanken, Swisslos und die Loterie Romande führen gemeinsam ein zentrales Register der Spielsperren; die ESBK selbst hat auf dieses Register keinen Zugriff. Gesperrte Personen sind von Spielbankenspielen sowie von Online-Grossspielen der teilnehmenden Anbieter ausgeschlossen (Art. 80–81 BGS, Art. 84–85 VGS); eine freiwillige Sperre kann frühestens nach drei Monaten wieder aufgehoben werden. Anbieter ohne schweizerische Bewilligung sind an dieses Register nicht angeschlossen – wer sich dort sperren lässt, ist bei ihnen dadurch nicht automatisch geschützt.
Wo Sie in der Schweiz Hilfe finden
Beratung und Unterstützung finden Sie bei folgenden Stellen:
- safezone.ch – anonyme Online-Beratung zu Sucht- und Spielfragen
- sos-spielsucht.ch – spezialisierte Beratung bei Geldspielproblemen
- suchtschweiz.ch – Sucht Schweiz: Prävention, Information und Fachberatung
- spielsucht-radix.ch – Präventionsprogramm zu Geldspielsucht
- Kantonale Suchtberatungsstellen – regionale Fachstellen bieten persönliche und telefonische Beratung an
Ein erster Kontakt kostet nichts und verpflichtet zu nichts. Die genannten Stellen beraten vertraulich und unabhängig von einem bestimmten Anbieter.